Wasser: Härtefallregelung kommt

10.12.2015 | Peter Fiedler
Jürgen Baumgärtner MdL, Landrat Oswald Marr sowie Kronachs 3. Bürgermeister Markus Wich bedankten sich bei Staatsministerin Ulrike Scharf.
Jürgen Baumgärtner MdL, Landrat Oswald Marr sowie Kronachs 3. Bürgermeister Markus Wich bedankten sich bei Staatsministerin Ulrike Scharf.

Kronach – Die lange erwartete Härtefallregelung für wasserwirtschaftliche Vorhaben kommt, dies machte die Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz Ulrike Scharf bei einem Besuch in Kronach deutlich. Sie war auf Einladung von Landtagsabgeordnetem Jürgen Baumgärtner zu einem Fachgespräch mit den Bürgermeistern des Landkreises im Wasserwirtschaftsamt zu Gast.

Themen bei dem Treffen waren die geplante Härtefallregelung für wasserwirtschaftliche Vorhaben und der Hochwasserschutz. Ulrike Scharf bestätigte dabei, dass es im Jahr 2016 eine Härtefallregelung geben werde. Die alten Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) laufen Ende dieses Jahres aus. Ulrike Scharf erklärte, dass man die neuen Förderrichtlinien im Januar erlassen wolle, dann könnten die Gemeinde bei den Wasserwirtschaftsämtern prüfen lassen, ob sie unter die Regelung fallen. In den Genuss der Förderung kämen aber nur Kommunen und Zweckverbände, die ihre Hausaufgaben gemacht haben. Dabei werde man ein Augenmerk auf die Investitionen der vergangenen 20 Jahre sowie die geplanten Investitionen der kommenden 5 Jahre richten. Zudem werde die Einwohnerzahl und der demografische Faktor berücksichtigt. Erfreulich sei, so die Ministerin, dass die Finanzausstattung des Härtefallfonds von zunächst vorgesehenen 30 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro aufgestockt werde. Sie dankte Jürgen Baumgärtner für seinen Einsatz bei der Erarbeitung und Umsetzung des Programms. Von Seiten der Bürgermeister wurde im Anschluss kritisiert, dass die Kosten für den technischen Hochwasserschutz für finanzschwache Kommunen nicht zu schultern seien. Hierzu erklärte die Ministerin, dass der 50-prozentige Anteil der Kommunen durch sogenannte unbare Leistungen, wie etwa Mäharbeiten, reduziert werden könne.