Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass Handlungsbedarf in Bezug auf die „Opta-Brücke“ besteht. Nachdem die Stadträte Markus Wich, Bernd Liebhardt, Daniel Götz und Martin Panzer an Landrat Klaus Löffler und mich wegen des Themas herangetreten sind, möchten wir aufgrund der Dringlichkeit die Gelegenheit nutzen, um zu dem Thema zu informieren und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
1. Warum muss die Brücke abgerissen werden?
Das Gesims der Brücke ist aktuell zu ca. 60 % zerstört und die Bewehrung ist teilweise nicht mehr vorhanden. Das übrige Gesims zerfällt zusehends. Da das Geländer direkt im Gesims verankert ist, wird bei weiteren Schädigungen des Gesimses die Standsicherheit des Geländers kurzfristig verloren gehen. Die Grundsubstanz des Gesimses ist leider so schlecht, dass Instandsetzungen technisch nicht möglich sind. Bei Bauwerksprüfungen hat sich gezeigt, dass die Risse weiter zugenommen haben. Die im Bereich der Risse auftretenden Aussinterungen werden stetig größer und zeugen von einem über Jahre hinweg von oben durchdringenden Wasser. Durch das eingedrungene Wasser sind größere Schäden am Tragwerk zu befürchten. Es ist davon auszugehen, dass Korrosionsschäden an der Bewehrung und am Spannstahl vorliegen und damit verbunden kurzfristig Tragfähigkeitseinschränkungen immer wahrscheinlicher werden. Die Opta-Brücke ist ein Spannbetonbauwerk mit sog. Koppelfugen. In diesen Bereichen wurden beim Bau der Brücke die einzelnen Spannglieder miteinander verbunden. Diese Koppelfugen reißen immer wieder auf und Feuchtigkeit dringt von oben ein. Die Brücke wurde im Jahr 1968 errichtet. Koppelfugen von Spannbetonbauwerken aus dieser Zeit sind leider besonders ermüdungsbruchgefährdet. Nach Auffassung der Fachbehörden kann das Risiko einer weiteren Nutzung über den Winter und darüber hinaus aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht eingegangen werden. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit gilt dabei sowohl für die die Brücke nutzenden Fußgänger und Radfahrer als auch für die Nutzer der Bundesstraße sowie der beiden Geh- und Radwege. Der für die Nutzung notwendige Winterdienst würde zu verstärkten Abplatzungen weiterer Betonteile insbesondere beim Gesims führen und somit die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Geländers kurzfristig gefährden.
2. Wer ist der Eigentümer der Opta-Brücke?
2.1.Straßenbaulast
Die Fußgängerüberführung über die Bundesstraße B 173 einschließlich Anbindung an den vorhandenen Weg wurde gemäß Eintragungsverfügung der Stadt Kronach vom 12.08.1977 mit Wirkung zum 01.09.1977 zum beschränkt- öffentlichen Weg – selbständiger Gehweg - gewidmet. Straßenbaulastträger des beschränkt-öffentlichen Weges (inklusive des Bauwerkes) ist gemäß Art 54 a BayStrWG die Stadt Kronach.
2.2. Eigentümer des Bauwerkes (zivilrechtlich)
Das Brückenbauwerk befindet sich auf mehreren Grundstücken der Gemarkung Kronach. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Grundsatz „die höherrangige Straße geht durch“ Eigentümerin der direkt über der B 173 gelegenen Teile des Bauwerks. Die Eigentümerin der restlichen Grundstücke ist die Stadt Kronach.
3. Wer ist unterhaltspflichtig für die Opta-Brücke?
Vereinbarungen aus dem Jahr 1966 haben den Neubau und die Unterhaltung einer Fußgängerüberführung bei den Loewe-Opta-Werken in Kronach zum Gegenstand. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1968. Die Unterhaltung obliegt sowohl dem Bund als auch der Stadt Kronach, wobei die Unterhaltungskosten zwischen Bund und Stadt im Verhältnis 52:48 geteilt werden. Das Straßen- und Wasserbauamt Kronach bzw. das Staatliche Bauamt Bamberg hat sich bislang um die Unterhaltung des Gesamtbauwerks gekümmert.
4. Wann soll der Abbruch der Brücke erfolgen?
Es ist geplant, die Opta-Brücke im Herbst 2023 abzubrechen. Es ist beabsichtigt, die bauzeitlichen Beeinträchtigungen auf der B 173 gering zu halten und nach Möglichkeit die Herbstferien in die Bauzeit einzubeziehen. Die Maßnahme (Detailplanung, Ausschreibungsunterlagen) wird derzeit vorbereitet.
Klaus Löffler und ich schlagen der Stadt Folgendes vor:
Solange der Schulbetrieb der Gottfried-Neukam-Mittelschule ins Loewe-Areal ausgelagert ist sollte mit einer Behelfsbrücke gearbeitet werden. Da bei der Anmietung einer solchen Behelfsbrücke mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist, muss eine zeitnahe Entscheidung getroffen werden. Die Kosten könnten zwischen Freistaat Bayern, Landkreis Kronach und Stadt Kronach aufgeteilt werden. Wenn die Behelfsbrücke rechtzeitig errichtet wird, könnte auch auf eine Behelfsampel verzichtet werden. Sollte die Stadt als Ersatz wieder dauerhaft eine Brücke anstatt einer Ampelanlage errichten wollen, wären wir bereit, uns für einen hohen Fördersatz einzubringen. Die Behelfsbrücke könnte dann solange als Lösung dienen, bis die neue Brücke gebaut ist.
Es obliegt also alleine der Stadt ob die beiden Stadtteile auch künftig mit einer Brücke verbunden werden oder ob eine Ampelanlage als dauerhafte Lösung entstehen soll. Da die Zeit aber drängt, bitten wir bis Dienstag 12 Uhr um Auskunft, ob man dort grundsätzlich eine Behelfsbrücke will, oder, wie bereits von der Stadtspitze signalisiert, auch mit einer Lichtanlage leben kann. Dass Landrat Löffler und ich eine Behelfsbrücke bevorzugen ist selbstredend, da wir dem Schutz der Schülerinnen und Schüler höchste Priorität einräumen. Dass wir auch perspektivisch eine Brücke als Lösung sehen, verbindet uns mit vielen Stadträtinnen und Stadträten.