CSU-Fraktion nach ‚KidFlix‘-Schlag: Jetzt Speicherpflicht rechtssicher regeln

06.04.2025 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Mit der Abschaltung der internationalen Darknet-Plattform „KidFlix“ ist Ermittlern ein bedeutender Schlag gegen die organisierte Verbreitung von Kinderpornografie gelungen. Der Erfolg zeigt eindrucksvoll, wie wichtig spezialisierte Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern sind. Gleichzeitig verdeutlicht der Fall aber auch die Schwächen im aktuellen rechtlichen Rahmen: Ohne die Möglichkeit, IP-Adressen effektiv und rechtssicher zu speichern, bleiben viele Täter im Verborgenen – und viele Kinder weiterhin ungeschützt.

Die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion Petra Guttenberger erklärt:
„Der Fall ‚KidFlix‘ ist erschütternd – und er zeigt mit aller Härte, was auf dem Spiel steht. Ermittlungsbehörden können solche Netzwerke nur dann zerschlagen, wenn sie Zugriff auf Spuren im Netz haben. Ohne IP-Adressenspeicherung bleibt der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ein Kampf mit angezogener Handbremse. Bereits vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Speicherung von sogenannten Vorratsdaten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität grundsätzlich zulässig ist – jetzt muss sich endlich etwas bewegen!“

Dazu der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber:
„Wir reden hier nicht über theoretische Rechtsfragen, sondern über realen Missbrauch und über Kinder, die Tag für Tag zu Opfern gemacht werden. Der Staat hat eine Schutzpflicht – und dieser müssen wir noch stärker nachkommen. Ideologische Grabenkämpfe dürfen nicht länger verhindern, dass wir Täter konsequent verfolgen und Kinder besser schützen.“