Moped-Führerschein mit 15: CSU-Fraktion setzt Verbesserungen durch

21.12.2020 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Auf Initiative der CSU-Fraktion wird Mopedfahren für Jugendliche ab 15 auf dem Land künftig in einem Umkreis vom 35 Kilometern vom Wohnort möglich sein. Durch intensive Abstimmung der CSU-Fraktion mit dem Innenministerium wurde die entsprechende Verordnung kurzfristig überarbeitet, so dass die neue Regelung ab sofort gilt. Bisher war 15-Jährigen das Mopedfahren nur auf einzelnen, angemeldeten Strecken erlaubt. 

 

Dazu Holger Dremel, MdL, Mitglied des Innenausschusses: „Ich bin sehr froh, dass wir diese Lösung ermöglichen können. Den jungen Menschen in den ländlichen Regionen bringt das die Mobilität, die der ÖPNV nicht leisten kann. Ich weiß aus vielen Stimmkreisen, wie schwierig es bisher für 15-Jährige war, zu bestimmten Zeiten oder nach 18 Uhr in Nachbarorte etwa zum Fußballtraining oder zu Freunden zu kommen. Genau das geht jetzt unkompliziert mit dem Moped.“ 

Neu ist auch, dass künftig der Moped-Führerschein bereits ab dem Alter von 14 Jahren und 6 Monaten gemacht werden kann, so dass er dann ab dem 15. Geburtstag gilt. Voraussetzung dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden beantragt werden kann. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder für verkehrsreif erklären und darlegen, dass die ÖPNV-Verbindung am jeweiligen Wohnort nicht ausreicht.