Kuren sollen zur Pflichtleistung werden
19.10.2016, 11:32 Uhr | Ina-Marlene Schnetzer
München – Der Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags will ambulante Kuren gesetzlich zur Pflichtleistung der Krankenkassen machen. Das Gremium verabschiedete dazu einstimmig einen Antrag der CSU. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach §23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Auf den Weg gebracht wurde der Antrag von den Landtagsabgeordneten Jürgen Baumgärtner und Klaus Holetschek, der auch Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbandes ist.
Ein Blick in den Kurpark des Kurzentrums Bad Staffelstein. Bildquelle: Kur&Tourismus Service Bad Staffelstein Holetschek verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung mit Förderprogrammen wesentlich zu einer Förderung der medizinischen Qualität in Bayern beigetragen habe. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum dann nicht auch die Kur gestärkt werden soll. Diese Vorsorgeleistung entspricht zudem voll der Idee des bayerischen Präventionsplans. Die Krankenkassen könnten hier mittel- und langfristig bares Geld sparen.“ Die Bayerischen Heilbäder und Kurorte sind ein starker Faktor in der Gesundheitswirtschaft. Sie stehen für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum und eine Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro.