Personalschlüssel für Kliniken privater Träger
10.07.2015, 09:37 Uhr | Ina-Marlene Schnetzer
Bayern – Für Krankenhäuser in privater Trägerschaft, die gemäß Bayerischem Krankenhausgesetz (BayKrG) zur bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung beitragen, soll ein Personalschlüssel festgelegt werden. Zudem soll gesetzlich vorgegeben werden, welcher prozentuale Anteil am durch den Klinikbetrieb erwirtschafteten Unternehmensgewinn regelmäßig innerhalb eines fünfjährigen Betriebszeitraums in die Klinik investiert werden muss. Das fordert Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner in einem Antrag.
Eine bedarfsgerechte und qualitative medizinische Versorgung ist nur möglich, wenn in den Kliniken ausreichend Personal tätig ist.Bildquelle: JMG / pixelio.de„Das Streben privater Träger nach Gewinnmaximierung darf nicht zu Lasten einer bedarfsgerechten und qualitativen medizinischen Versorgung in diesen Kliniken erfolgen“, verdeutlicht Baumgärtner, „Deswegen brauchen wir bindende gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung und die regelmäßig in die Klinik zu finanzierenden Geldmittel, damit der Freistaat Bayern seinen Auftrag, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen, auch in einer Kliniklandschaft mit zahlreichen Krankenhäusern in privater Trägerschaft weiterhin bestmöglich erfüllen kann.“