Lücke in der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege schließen

12.06.2015 | Ina-Marlene Schnetzer
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten gehört zu den Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden können.Bildquelle: Andrea Damm  / pixelio.de
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten gehört zu den Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden können.Bildquelle: Andrea Damm / pixelio.de

Bayern – Wenn Patientinnen und Patienten, die häusliche Krankenpflege benötigen, aus dem Krankenhaus entlassen werden, kommt es vor allem am Wochenende in einigen Fällen zu Problemen: Wenn die Krankenhausärztin oder der Krankenhausarzt keine Verordnung ausstellt und der zuständige Vertragsarzt oder die Vertragsärztin nicht zur Verfügung steht, wird die aktuell benötigte häusliche Krankenpflege nicht verordnet. Dann erhalten die Betroffenen entweder nicht die Pflege, die sie brauchen, oder Pflegedienste gehen in Vorleistung, ohne zu wissen, ob die Krankenkasse anschließend die Kosten übernimmt. Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner setzt sich dafür ein, dass dieses Problem gelöst wird.

„Im derzeitigen System der Verordnung von häuslicher Krankenpflege kann bei Entlassung aus dem Krankenhaus eine Lücke entstehen, die wir unbedingt schließen müssen. Es muss sichergestellt werden, dass die Betroffenen in jedem Fall die häusliche Pflege bekommen, die sie benötigen, und die Pflegedienste sollen die Sicherheit haben, dass die Kosten für ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden“, verdeutlicht Baumgärtner.
Einen Lösungsansatz für das Problem sieht er darin, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psycho-therapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege festlegt, dass Krankenhausärztinnen und – ärzte künftig bei Erforderlichkeit immer für einen festgelegten Zeitraum häusliche Krankenpflege verordnen müssen, wenn sie Patientinnen oder Patienten aus dem Krankenhaus entlassen. Auf diese Weise soll ein Zeitfenster geschaffen werden, in dem die Patientinnen und Patienten mit Sicherheit die Möglichkeit haben, die weiterbehandelnde Vertragsärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt zu konsultieren. Der Landtagsabgeordnete hat nun in der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den Vorschlag eingebracht, dass die Staatsregierung aufgefordert werden soll, sich an den G-BA zu wenden und auf eine entsprechende Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege hinzuwirken.