Erwachsene Menschen mit Behinderung bekommen mehr Sozialhilfe

12.06.2015 | Ina-Marlene Schnetzer
 Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben, erhalten nun den vollen Sozialhilfesatz.Bildquelle: I-vista  / pixelio.de
Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben, erhalten nun den vollen Sozialhilfesatz.Bildquelle: I-vista / pixelio.de

Bayern/Deutschland – Erwachsene Menschen mit Behinderung, die bei ihren Angehörigen leben, bekommen jetzt Leistungen der Grundsicherung im Umfang des vollen Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1, das heißt derzeit 399,- Euro monatlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Leistungsträger im März angewiesen, eine abweichende Regelsatzfestsetzung vorzunehmen, was zur Folge hat, dass die betroffenen Menschen mit Behinderungen nicht mehr Leistungen nach Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 320,- Euro pro Monat), sondern nach Regelbedarfsstufe 1 erhalten. Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner begrüßt es sehr, dass mit der Änderung eine Ungleichbehandlung mit gleichaltrigen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, abgeschafft und eine langjährige Forderung der CSU umgesetzt wurde.

Bisher bekamen erwachsene Menschen mit Behinderung, die weder allein oder mit einem Partner einen eigenen Haushalt führen und außerhalb von stationären Einrichtungen leben, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit dem auf 80 Prozent abgesenkten Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3. Besonders davon betroffen waren Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben. Dadurch bestand eine Ungleichbehandlung mit gleichaltrigen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, da diese immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen und Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 erhalten, auch wenn sie keinen eigenen Haushalt führen und zum Beispiel bei den Eltern leben. Diese Ungleichbehandlung ist nun abgeschafft, da das BMAS im März dieses Jahres die Weisung herausgegeben hat, dass auch leistungsberechtigten, erwachsenen Menschen mit Behinderung, die keinen eigenen Haushalt führen, Leistungen nach Regelbedarfstufe 1 gewährt werden, und zwar rückwirkend ab 1. Januar  2013. „Erwachsenen Menschen mit Behinderung stehen die gleichen Leistungen zu wie allen anderen alleinstehenden Erwachsenen. Deshalb freut es mich sehr, dass die Regelsätze nun angepasst wurden. Damit ist eine Benachteiligung von behinderten Menschen aufgehoben worden“, so Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner.